Factoring fürJugend- und Kinderhilfe.
Jugendämter und Kreise zahlen sicher, aber langsam: Zwischen Leistung und Zahlung vergehen oft sechs bis zehn Wochen. Gehälter und Miete warten nicht so lange.
Jugendämter und Kreise zahlen sicher, aber langsam: Zwischen Leistung und Zahlung vergehen oft sechs bis zehn Wochen. Gehälter und Miete warten nicht so lange.
Lieber reden? Sören Georg · 0421 399 128 111
Typischer Fall – Beispielrechnung, keine Kundendaten.


Typische Probleme.
Und wie wir sie lösen.
Factoring für Jugend- und Kinderhilfe: was im Alltag Liquidität bindet – und was RHD dagegen tut.
Wochenlange Bearbeitung im Amt
Zwischen Rechnung, Prüfung und Zahlung vergehen oft sechs bis zehn Wochen.So lösen wir esWir kaufen die Forderung an und zahlen meist innerhalb von 48 Stunden aus – unabhängig von der Bearbeitungsdauer.
Viele Ämter, eigene Vorgaben
Jugendämter und Kreise haben jeweils eigene Formvorgaben und Prüfwege.So lösen wir esWir kennen Abtretungsanzeigen, Formvorgaben und Zahlungswege der öffentlichen Hand.
Kostenzusagen
Bewilligungen sind zeitlich und sachlich begrenzt.So lösen wir esWir prüfen, dass Leistungszeitraum und Rechnung zur Kostenzusage passen – so bleibt der Ankauf sicher.
Kürzungen nach Prüfung
Ämter kürzen Rechnungen nach eigener Prüfung.So lösen wir esKürzungen verrechnen wir in der nächsten Abrechnung; Grundlage ist die Kostenzusage.
Worauf es bei Jugendämtern ankommt.
- Kostenzusage
- Grundlage ist die Bewilligung des Jugendamts mit Zeitraum und Umfang. Wir prüfen, dass Leistungszeitraum und Rechnung dazu passen.
- Leistungsnachweise
- Anwesenheits- oder Leistungsnachweise für den Abrechnungszeitraum gehören zur Rechnung – so, wie Ihr Jugendamt sie verlangt.
- Fachleistungsstunden und Monatsrechnungen
- Rechnen Sie Fachleistungsstunden oder monatliche Entgelte ab, gehört der Nachweis der geleisteten Stunden oder des Betreuungszeitraums zur Rechnung – passend zur Kostenzusage.
- Abtretung an die öffentliche Hand
- Die Ämter werden über die Abtretung informiert und zahlen an RHD. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abtretung auch bei einem Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB).
- Kürzungen
- Kürzt ein Amt nach eigener Prüfung, verrechnen wir die Differenz in der nächsten Abrechnung; Grundlage bleibt die Kostenzusage.
Was Sie davon haben.
SozialfactoringFreie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kitas und Kindertagesbetreuung – alle, die regelmäßig mit Jugendämtern, Kommunen und Kreisen auf Basis von Kostenzusagen abrechnen.
Im LiquiditätsCockpit sehen Sie jede Rechnung, jede Auszahlung und jeden Zahlungseingang – auch für die Rückfragen Ihres Wirtschaftsprüfers.
Mit Sozialfactoring hängt Ihre Liquidität nicht mehr an der Bearbeitungsdauer im Amt. Gehälter, Miete und Sachkosten zahlen Sie planbar, ohne Kontokorrentlinie und ohne Rückfragen bei der Bank. Wir übernehmen die Überwachung der Zahlungseingänge und das Nachfassen bei den Ämtern – angemessen im Ton, denn die Ämter bleiben Ihre Partner in der Sache. Im LiquiditätsCockpit sehen Sie jederzeit, welche Rechnung eingereicht, ausgezahlt und bezahlt ist.
Vom Gespräch zur ersten Auszahlung.
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – danach meist 48 Stunden je Rechnung.
Was wir für den Start brauchen
Für das Angebot nichts. Für den Vertrag: ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis und der dazugehörigen Kostenzusage und die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- 01
Erstgespräch
Sie sprechen mit Sören Georg oder Dirk Heumann aus unserem Vertrieb – telefonisch unter 0421 399 128 111, per Video oder vor Ort in Bremen.
- 02
Angebot
Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
- 03
Unterlagen
Ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis und der dazugehörigen Kostenzusage und die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- 04
Vertrag und Einrichtung
Den Vertrag unterschreiben Sie digital. Wir prüfen Ihr Unternehmen und Ihre wichtigsten Kunden und richten Factoringrahmen und Limite ein – rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung.
- 05
Laufender Betrieb
Danach reichen Sie Rechnungen im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein und erhalten das Geld meist innerhalb von 48 Stunden.
So funktioniert's im Film
Drei kurze Erklärfilme
Sprecherstimme und einzelne Bilder in diesen Filmen wurden mit KI erzeugt.
je Rechnung. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit, keine versteckten Kosten.
Typisch 2,99–3,6 % – je nach Volumen, Zahlungsziel und Bonität Ihrer Kunden.
Typischer Fall: Träger der Jugendhilfe
Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe rechnet im Monat rund 80.000 € mit drei Jugendämtern ab. Bis zum Zahlungseingang vergehen sechs bis acht Wochen – ohne Factoring sind damit dauerhaft rund zwei Monatsabrechnungen gebunden, während Gehälter und Miete pünktlich fällig werden. Die Beispielrechnung zeigt eine Monatsrechnung an ein Jugendamt.
| Rechnungsbetrag | 30.000 € |
| Zahlungseingang ohne Factoring | sechs bis acht Wochen |
| Factoringgebühr (typisch 2,99–3,6 %) | 897 bis 1.080 € |
| Auszahlung an Sie | 28.920 bis 29.103 € – meist innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung |
Ihre Gebühr hängt von Volumen, Zahlungsziel und der Bonität Ihrer Kunden ab; Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
Lieber persönlich? · · Kostenlose Liquiditätsanalyse
BeispielrechnungWas kostet Sie Warten?Drei Kosten, die offene Rechnungen verursachen – mit Ihren eigenen Zahlen.
Beispielrechnung mit Ihren Annahmen – keine Beratung und keine Zusage. Zum ehrlichen Vergleich: Factoring kostet bei diesem Volumen typischerweise – im Monat (2,99–3,6 % je Rechnung).
Sicher. Seit 2014.


Das sagen unsere Kunden
4,1★★★★bei Google · alle Bewertungen„Wir sind seit der Gründung unseres Unternehmens Kunde bei der RHD und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Ohne die Unterstützung der RHD wäre unser Wachstum in dieser Form nicht möglich gewesen. … Die Zusammenarbeit ist stets transparent, persönlich und äußerst professionell.“
„Das Team arbeitet professionell, zuverlässig und ist bei Problemlösungen stets flexibel und hilfsbereit. Besonders schätzen wir, dass Auszahlungen immer zuverlässig und im vereinbarten Zeitraum erfolgen.“
„Wir arbeiten seit April 2025 mit RHD zusammen. Die Umstellung bei unseren Kunden hat ein paar Tage gedauert, aber wir bekommen nun sehr schnell über RHD unser Geld, auch wenn wir lange Zahlungsziele mit unsere Kunden vereinbart haben.“
BaFin-ID 10143044 · BaK-Nr. 143044 · Registriert als Inkassodienstleister nach § 10 RDG
Häufige Fragen.
Factoring für Jugend- und Kinderhilfe – die wichtigsten Antworten, kurz und klar.
Von Gunnar Neumahr, Vorstand der RHD Rechnungsstelle AG · Stand 27. September 2026
Müssen die Ämter der Abtretung zustimmen?
Nein. Die Ämter werden informiert und zahlen an RHD. Gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abtretung auch bei einem Abtretungsverbot wirksam.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Die Kostenzusage, den Leistungsnachweis für den Abrechnungszeitraum und die Rechnung.
Kaufen Sie Rechnungen über Fachleistungsstunden an?
Ja, wenn die Stunden auf Basis einer Kostenzusage erbracht und nachgewiesen sind. Den Stundennachweis reichen Sie mit der Rechnung ein.
Wie mahnen Sie gegenüber Ämtern?
Mit eigenem Takt und Ton – konsequent, aber angemessen. Die Ämter bleiben Ihre Ansprechpartner in der Sache.
Passt Sozialfactoring auch für kleinere Träger?
Ja. Unsere Kunden haben typischerweise 50.000 € bis 10 Mio. € Jahresumsatz. Entscheidend ist, dass Sie regelmäßig mit Jugendämtern oder Kreisen abrechnen und Kostenzusagen vorliegen.
Was gilt für Rechnungen an Privatpersonen, etwa Elternbeiträge?
Rechnungen an Privatpersonen prüfen wir beim Start gesondert. Im Mittelpunkt stehen Abrechnungen mit Jugendämtern, Kommunen und Kreisen.
Wie lange dauert der Start?
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – so gründlich prüfen wir. Danach zahlen wir jede eingereichte Rechnung meist innerhalb von 48 Stunden aus.
Bereit für mehr Liquidität?
Ihr Angebot innerhalb eines Werktags.
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–14 Uhr
info@rhd-bremen.de · Zentrale 0421 399 128 100
RHD Rechnungsstelle AG · Am Wall 96–98 · 28195 Bremen
Büro ab 26.10.2026: Auf der Muggenburg 8, 28217 Bremen