Factoring fürImmobilien und Makler.
Ihre Courtage ab dem Notartermin – nicht erst, wenn auch der Kaufpreis bezahlt ist. Einreichen können Sie direkt aus Ihrer Maklersoftware Propstack.
Ihre Courtage ab dem Notartermin – nicht erst, wenn auch der Kaufpreis bezahlt ist. Einreichen können Sie direkt aus Ihrer Maklersoftware Propstack.
Lieber reden? Sören Georg · 0421 399 128 111
Typischer Fall – Beispielrechnung, keine Kundendaten.


Typische Probleme.
Und wie wir sie lösen.
Factoring für Immobilien und Makler: was im Alltag Liquidität bindet – und was RHD dagegen tut.
Courtage erst nach Kaufpreiszahlung
Ihr Anspruch entsteht mit dem Kaufvertrag – gezahlt wird oft erst, wenn auch der Kaufpreis fließt.So lösen wir esAb dem Notartermin reichen Sie die Courtagerechnung mit den Unterlagen ein, wir zahlen meist innerhalb von 48 Stunden aus.
Lange Vermarktung, laufende Kosten
Exposés, Besichtigungen, Werbung und Gehälter laufen über Monate – die Courtage kommt am Ende.So lösen wir esFactoring macht jede Courtagerechnung sofort zu Liquidität für die nächsten Objekte.
Nachfassen kostet Zeit
Zahlungen hinterherzutelefonieren passt nicht zwischen zwei Besichtigungen.So lösen wir esZahlungseingang, Erinnerung und Mahnung übernehmen wir – im Ton, der Ihre Kundenbeziehung schützt.
Doppelte Erfassung
Objekt, Kontakte und Provision stehen schon in Ihrer Maklersoftware.So lösen wir esSie reichen die Courtagerechnung direkt aus Propstack ein – mit den Unterlagen zum Vorgang.
Worauf es bei der Courtage ankommt.
Eine Courtagerechnung ist so belastbar wie die Unterlagen dahinter. Deshalb prüfen wir den ganzen Vorgang, nicht nur die Rechnung:
- Maklervertrag
- Er zeigt, wer Ihnen die Courtage schuldet und in welcher Höhe. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern braucht er die Textform (§ 656a BGB).
- Kaufvertrag
- Ihr Anspruch auf Courtage entsteht, wenn der Kaufvertrag wirksam geschlossen ist (§ 652 BGB). Der notarielle Kaufvertrag ist deshalb der wichtigste Nachweis zur Rechnung.
- Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis
- Sie zeigen, dass der Käufer den Kauf bezahlen kann. Reichen Sie das eine oder das andere mit der Rechnung ein.
- Geteilte Courtage
- Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage in der Regel hälftig (§§ 656c, 656d BGB). Dann stellen Sie zwei Rechnungen und reichen beide mit denselben Unterlagen zum Vorgang ein.
- Private Käufer und Verkäufer
- Ihre Courtage zahlen oft Privatpersonen. Auch diese Rechnungen kaufen wir an – mit Ausfallschutz: Wird der Zahler zahlungsunfähig, tragen wir den Ausfall im Rahmen seines Limits.
Direkt aus Propstack.
AnbindungObjekt, Kontakte und Provision stehen in Propstack schon bereit. Sie reichen die Courtagerechnung mit Maklervertrag, Kaufvertrag und Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis direkt aus Ihrer Maklersoftware ein – ohne Abtippen.
Arbeiten Sie mit einer anderen Software, reichen Sie im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein.
Im LiquiditätsCockpit sehen Sie jederzeit, welche Courtage eingereicht, ausgezahlt und bezahlt ist.
Vom Gespräch zur ersten Auszahlung.
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – danach meist 48 Stunden je Rechnung.
Was wir für den Start brauchen
Für das Angebot nichts. Für den Vertrag: Ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Maklervertrag, Kaufvertrag und Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis des Käufers) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- 01
Erstgespräch
Sie sprechen mit Sören Georg oder Dirk Heumann aus unserem Vertrieb – telefonisch unter 0421 399 128 111, per Video oder vor Ort in Bremen.
- 02
Angebot
Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
- 03
Unterlagen
Ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Maklervertrag, Kaufvertrag und Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis des Käufers) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- 04
Vertrag und Einrichtung
Den Vertrag unterschreiben Sie digital. Wir prüfen Ihr Unternehmen und Ihre wichtigsten Kunden und richten Factoringrahmen und Limite ein – rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung.
- 05
Laufender Betrieb
Danach reichen Sie Rechnungen im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein und erhalten das Geld meist innerhalb von 48 Stunden.
So funktioniert's im Film
Drei kurze Erklärfilme
Sprecherstimme und einzelne Bilder in diesen Filmen wurden mit KI erzeugt.
je Rechnung. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit, keine versteckten Kosten.
Typisch 2,99–3,6 % – je nach Volumen, Zahlungsziel und Bonität Ihrer Kunden.
Typischer Fall: Courtage beim Wohnungsverkauf
Ein Maklerbüro verkauft im Auftrag eines Eigentümers eine Eigentumswohnung. Ab dem Notartermin kann es die Courtagerechnung einreichen, hier über 14.280 €. Gezahlt wird oft erst, wenn auch der Kaufpreis fließt – Vermarktung und Besichtigungen hat das Büro da längst vorfinanziert. Die Beispielrechnung zeigt eine einzelne Courtagerechnung.
| Rechnungsbetrag | 14.280 € |
| Zahlungseingang ohne Factoring | erst nach Kaufpreiszahlung |
| Factoringgebühr (typisch 2,99–3,6 %) | 426,97 bis 514,08 € |
| Auszahlung an Sie | 13.765,92 bis 13.853,03 € – meist innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung |
Ihre Gebühr hängt von Volumen, Zahlungsziel und der Bonität Ihrer Kunden ab; Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
Lieber persönlich? · · Kostenlose Liquiditätsanalyse
BeispielrechnungWas kostet Sie Warten?Drei Kosten, die offene Rechnungen verursachen – mit Ihren eigenen Zahlen.
Beispielrechnung mit Ihren Annahmen – keine Beratung und keine Zusage. Zum ehrlichen Vergleich: Factoring kostet bei diesem Volumen typischerweise – im Monat (2,99–3,6 % je Rechnung).
Sicher. Seit 2014.


Das sagen unsere Kunden
4,1★★★★bei Google · alle Bewertungen„Wir sind seit der Gründung unseres Unternehmens Kunde bei der RHD und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Ohne die Unterstützung der RHD wäre unser Wachstum in dieser Form nicht möglich gewesen. … Die Zusammenarbeit ist stets transparent, persönlich und äußerst professionell.“
„Das Team arbeitet professionell, zuverlässig und ist bei Problemlösungen stets flexibel und hilfsbereit. Besonders schätzen wir, dass Auszahlungen immer zuverlässig und im vereinbarten Zeitraum erfolgen.“
„Wir arbeiten seit April 2025 mit RHD zusammen. Die Umstellung bei unseren Kunden hat ein paar Tage gedauert, aber wir bekommen nun sehr schnell über RHD unser Geld, auch wenn wir lange Zahlungsziele mit unsere Kunden vereinbart haben.“
BaFin-ID 10143044 · BaK-Nr. 143044 · Registriert als Inkassodienstleister nach § 10 RDG
Häufige Fragen.
Factoring für Immobilien und Makler – die wichtigsten Antworten, kurz und klar.
Von Gunnar Neumahr, Vorstand der RHD Rechnungsstelle AG · Stand 23. Oktober 2026
Wann kann ich die Courtagerechnung einreichen?
Ab dem Notartermin – sobald der Kaufvertrag beurkundet ist und Sie die Rechnung gestellt haben. Mit den Unterlagen zum Vorgang zahlen wir meist innerhalb von 48 Stunden aus.
Welche Unterlagen brauchen Sie zur Rechnung?
Den Maklervertrag, den notariellen Kaufvertrag und die Finanzierungsbestätigung oder den Eigenkapitalnachweis des Käufers.
Kann ich direkt aus Propstack einreichen?
Ja. Arbeiten Sie mit einer anderen Maklersoftware, reichen Sie im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein.
Was gilt bei geteilter Courtage?
Teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, stellen Sie zwei Rechnungen. Beide reichen Sie mit denselben Unterlagen zum Vorgang ein.
Muss ich alle Rechnungen einreichen?
Ja – weil wir das Ausfallrisiko für Ihr ganzes Geschäft übernehmen, nicht nur für die schwierigen Fälle. So bleiben Zahlungswege und Abrechnung für Sie und Ihre Kunden eindeutig. Sie haben nur noch einen Ansprechpartner für offene Posten.
Kaufen Sie auch Courtage an, die Privatpersonen zahlen?
Ja. Courtage an private Käufer und Verkäufer kaufen wir an – mit Ausfallschutz im Rahmen des Limits für den Zahler.
Wie lange dauert der Start?
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – so gründlich prüfen wir. Danach zahlen wir meist innerhalb von 48 Stunden aus.
Bereit für mehr Liquidität?
Ihr Angebot innerhalb eines Werktags.
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–14 Uhr
info@rhd-bremen.de · Zentrale 0421 399 128 100
RHD Rechnungsstelle AG · Am Wall 96–98 · 28195 Bremen
Büro ab 26.10.2026: Auf der Muggenburg 8, 28217 Bremen