Factoring aus Bremen

Factoring fürBau und Handwerk.

Abschläge, Abnahme, VOB und Einbehalte: Am Bau ist Factoring nur so gut wie die Prüfung dahinter. Für RHD sind Handwerk und Bau seit 2014 Kerngeschäft – auch mit Privatkunden.

Abschläge, Abnahme, VOB und Einbehalte: Am Bau ist Factoring nur so gut wie die Prüfung dahinter. Für RHD sind Handwerk und Bau seit 2014 Kerngeschäft – auch mit Privatkunden.

Lieber reden? Sören Georg · 0421 399 128 111

BeispielrechnungSchlussrechnung nach Abnahme
Rechnungsbetrag48.000 €
Gebühr (typisch 2,99–3,6 %)1.435,20 bis 1.728 €
Auszahlung an Sie46.272 €bis 46.564,80 € – je nach Gebühr
Ohne Factoring30 bis 60 Tage nach Rechnungszugang
Mit RHDmeist innerhalb von 48 Stunden

Typischer Fall – Beispielrechnung, keine Kundendaten.

500+Kunden
70.000Rechnungen pro Monat
Abgesichert durchR+V VersicherungAtradius
BaFinbeaufsichtigt
Das Problem

Typische Probleme.
Und wie wir sie lösen.

Factoring für Bau und Handwerk: was im Alltag Liquidität bindet – und was RHD dagegen tut.

01

Geld erst nach der Abnahme

Der Werklohn wird erst mit der Abnahme fällig, Material und Löhne laufen vorher.

So lösen wir esWir kaufen Schlussrechnungen nach Abnahme und prüfbare Abschlagsrechnungen für erbrachte Teilleistungen an.

02

VOB/B-Prüffristen

Teil- und Schlussrechnungen nach VOB/B haben 30 Tage Prüffrist – oft wird es länger.

So lösen wir esWir kennen Prüffrist und Fälligkeitsregeln und finanzieren die Zeit bis zur Zahlung.

03

Sicherheitseinbehalte

Meist 5 % der Auftragssumme bleiben über Jahre beim Auftraggeber.

So lösen wir esEinbehalte führen wir im LiquiditätsCockpit gesondert; Sie können sie durch eine Bürgschaft ablösen.

04

Schäden und Versicherer

Bei Sanierungen nach Schäden zahlt oft die Versicherung – nach eigenem Takt.

So lösen wir esWir kennen die Abläufe der Schadensregulierung und finanzieren Ihre Forderung, während sie läuft.

Besonderheiten

Worauf wir am Bau achten.

Am Bau hängt der Wert einer Rechnung an ihrem Nachweis. Deshalb prüfen wir nicht nur die Bonität Ihres Auftraggebers, sondern auch, ob die Forderung fällig und belastbar ist:

01
Abnahme
Der Werklohn wird mit der Abnahme fällig (§ 640 BGB). Ein Abnahmeprotokoll oder eine Fertigstellungsmeldung macht Ihre Schlussrechnung belastbar.
02
Abschlagsrechnungen
Sie sind so viel wert, wie die Teilleistung tatsächlich erbracht und nachweisbar ist (§ 632a BGB, § 16 VOB/B) – ein Aufmaß oder Bautenstandsbericht hilft.
03
Sicherheitseinbehalt
Behält Ihr Auftraggeber einen Teil als Sicherheit für die Gewährleistung ein (§ 17 VOB/B), zahlt er zunächst weniger als den Rechnungsbetrag. Wir führen den Einbehalt gesondert; oft lässt er sich durch eine Bürgschaft ablösen.
04
Bauabzugsteuer und Reverse Charge
Ohne Freistellungsbescheinigung muss Ihr Auftraggeber 15 % einbehalten (§ 48 EStG). Bei Bauleistungen an Bauunternehmen schuldet oft der Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Beides klären wir beim Start.
05
Nachträge und Mängel
Nachträge kaufen wir an, wenn sie beauftragt sind. Macht Ihr Auftraggeber Mängel geltend, wirken diese Einwendungen auch uns gegenüber – für die Richtigkeit der Rechnung stehen Sie ein, auch beim echten Factoring.

Was wir ankaufen – und was nicht.

Klar geregelt
Kaufen wir an
  • Schlussrechnungen mit Abnahmeprotokoll oder Fertigstellungsmeldung
  • Abschlagsrechnungen mit prüfbarem Leistungsnachweis
  • Rechnungen an Privatkunden im Handwerk – mit den Besonderheiten des Verbraucherrechts, die wir für Sie beachten
Kaufen wir nicht an
  • Rechnungen vor Leistungserbringung oder ohne Leistungsnachweis

Reverse Charge und Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer prüfen wir beim Start mit.

So starten Sie

Vom Gespräch zur ersten Auszahlung.

Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – danach meist 48 Stunden je Rechnung.

Was wir für den Start brauchen

Für das Angebot nichts. Für den Vertrag: ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Abnahmeprotokoll, Aufmaß oder Stundenzettel) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Hilfreich ist außerdem Ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie sprechen mit Sören Georg oder Dirk Heumann aus unserem Vertrieb – telefonisch unter 0421 399 128 111, per Video oder vor Ort in Bremen.

  2. 02

    Angebot

    Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.

  3. 03

    Unterlagen

    Ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Abnahmeprotokoll, Aufmaß oder Stundenzettel) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Hilfreich ist außerdem Ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer.

  4. 04

    Vertrag und Einrichtung

    Den Vertrag unterschreiben Sie digital. Wir prüfen Ihr Unternehmen und Ihre wichtigsten Kunden und richten Factoringrahmen und Limite ein – rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung.

  5. 05

    Laufender Betrieb

    Danach reichen Sie Rechnungen im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein und erhalten das Geld meist innerhalb von 48 Stunden.

So funktioniert's im Film

Drei kurze Erklärfilme

Sprecherstimme und einzelne Bilder in diesen Filmen wurden mit KI erzeugt.

Lieber persönlich? · · Kostenlose Liquiditätsanalyse

BeispielrechnungWas kostet Sie Warten?Drei Kosten, die offene Rechnungen verursachen – mit Ihren eigenen Zahlen.
a–Zinskosten im Jahr, wenn Sie die offenen Rechnungen über Ihr Konto vorfinanzieren: Rechnungsvolumen × 12 × Tage ÷ 365 × Zins.
b–Neuumsatz, der fehlt, weil – in offenen Rechnungen gebunden sind: gebundenes Kapital × Ihre Annahme.
c–Zusatzumsatz, den Sie brauchen, um einen Ausfall wieder hereinzuholen: Ausfall ÷ Umsatzrendite.

Beispielrechnung mit Ihren Annahmen – keine Beratung und keine Zusage. Zum ehrlichen Vergleich: Factoring kostet bei diesem Volumen typischerweise – im Monat (2,99–3,6 % je Rechnung).

Sicherheit

Sicher. Seit 2014.

BaFin
zugelassen und beaufsichtigt
R+V VersicherungAtradius
Ausfallschutz über Warenkreditversicherer
Bremen
eigene Plattform, eigene Server
4,1 ★
Bewertung bei Google
★★★★★Google-Rezension
„Wir sind seit der Gründung unseres Unternehmens Kunde bei der RHD und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Ohne die Unterstützung der RHD wäre unser Wachstum in dieser Form nicht möglich gewesen. … Die Zusammenarbeit ist stets transparent, persönlich und äußerst professionell.“
Valentina H.mySuperFruits GmbH
★★★★★Google-Rezension
„Das Team arbeitet professionell, zuverlässig und ist bei Problemlösungen stets flexibel und hilfsbereit. Besonders schätzen wir, dass Auszahlungen immer zuverlässig und im vereinbarten Zeitraum erfolgen.“
Onur B.TPM Bau GmbH
★★★★★Google-Rezension
„Wir arbeiten seit April 2025 mit RHD zusammen. Die Umstellung bei unseren Kunden hat ein paar Tage gedauert, aber wir bekommen nun sehr schnell über RHD unser Geld, auch wenn wir lange Zahlungsziele mit unsere Kunden vereinbart haben.“
Ulli L.

BaFin-ID 10143044 · BaK-Nr. 143044 · Registriert als Inkassodienstleister nach § 10 RDG

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Factoring für Bau und Handwerk – die wichtigsten Antworten, kurz und klar.

Kaufen Sie Abschlagsrechnungen an?

Ja, wenn die Teilleistung nachweisbar erbracht und die Rechnung prüfbar ist.

Geht Factoring auch mit Privatkunden?

Im Handwerk ja. Wir kaufen auch Rechnungen an Privatkunden an und beachten dabei das Verbraucherrecht.

Wie lange dauert der Start?

Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – so gründlich prüfen wir. Danach zahlen wir meist innerhalb von 48 Stunden aus.

Was passiert, wenn mein Auftraggeber Mängel rügt?

Dann klären wir den Einwand gemeinsam: Wir informieren Sie, Sie nehmen Stellung oder bessern nach. Solange der Einwand besteht, ist die Forderung angreifbar – für die Richtigkeit Ihrer Rechnung stehen Sie ein, auch beim echten Factoring. Wird Ihr Auftraggeber dagegen zahlungsunfähig, tragen wir den Ausfall im Rahmen seines Limits.

Brauche ich eine Freigabe meiner Hausbank?

Wenn Ihre Bank eine Globalzession hat, erfasst sie meist auch Ihre Kundenforderungen. Für die Rechnungen, die Sie an uns verkaufen, braucht es dann eine Freigabe der Bank. Wir unterstützen Sie dabei.

Kann ich Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verkaufen?

Ja. Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber zahlen sicher, oft aber nach langen Prüfwegen. Ihnen gegenüber ist die Abtretung auch bei einem vertraglichen Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB).

Sprecherstimme und einzelne Bilder in diesem Film wurden mit KI erzeugt.

Kontakt

Bereit für mehr Liquidität?

Ihr Angebot innerhalb eines Werktags.

Neue Kunden0421 399 128 111Bestandskunden0421 399 128 200Rechnung von RHD erhalten0421 399 128 600Sie fahren für Onlogist?Anliegen melden →

Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–14 Uhr

info@rhd-bremen.de · Zentrale 0421 399 128 100

RHD Rechnungsstelle AG · Am Wall 96–98 · 28195 Bremen

Büro ab 26.10.2026: Auf der Muggenburg 8, 28217 Bremen

Anderes Anliegen

Website-Anfrage (Notfall-Formular)

Datenschutz

4 + 2 =