Factoring fürBau und Handwerk.
Abschläge, Abnahme, VOB und Einbehalte: Am Bau ist Factoring nur so gut wie die Prüfung dahinter. Für RHD sind Handwerk und Bau seit 2014 Kerngeschäft – auch mit Privatkunden.
Abschläge, Abnahme, VOB und Einbehalte: Am Bau ist Factoring nur so gut wie die Prüfung dahinter. Für RHD sind Handwerk und Bau seit 2014 Kerngeschäft – auch mit Privatkunden.
Lieber reden? Sören Georg · 0421 399 128 111
Typischer Fall – Beispielrechnung, keine Kundendaten.


Typische Probleme.
Und wie wir sie lösen.
Factoring für Bau und Handwerk: was im Alltag Liquidität bindet – und was RHD dagegen tut.
Geld erst nach der Abnahme
Der Werklohn wird erst mit der Abnahme fällig, Material und Löhne laufen vorher.So lösen wir esWir kaufen Schlussrechnungen nach Abnahme und prüfbare Abschlagsrechnungen für erbrachte Teilleistungen an.
VOB/B-Prüffristen
Teil- und Schlussrechnungen nach VOB/B haben 30 Tage Prüffrist – oft wird es länger.So lösen wir esWir kennen Prüffrist und Fälligkeitsregeln und finanzieren die Zeit bis zur Zahlung.
Sicherheitseinbehalte
Meist 5 % der Auftragssumme bleiben über Jahre beim Auftraggeber.So lösen wir esEinbehalte führen wir im LiquiditätsCockpit gesondert; Sie können sie durch eine Bürgschaft ablösen.
Schäden und Versicherer
Bei Sanierungen nach Schäden zahlt oft die Versicherung – nach eigenem Takt.So lösen wir esWir kennen die Abläufe der Schadensregulierung und finanzieren Ihre Forderung, während sie läuft.
Worauf wir am Bau achten.
Am Bau hängt der Wert einer Rechnung an ihrem Nachweis. Deshalb prüfen wir nicht nur die Bonität Ihres Auftraggebers, sondern auch, ob die Forderung fällig und belastbar ist:
- Abnahme
- Der Werklohn wird mit der Abnahme fällig (§ 640 BGB). Ein Abnahmeprotokoll oder eine Fertigstellungsmeldung macht Ihre Schlussrechnung belastbar.
- Abschlagsrechnungen
- Sie sind so viel wert, wie die Teilleistung tatsächlich erbracht und nachweisbar ist (§ 632a BGB, § 16 VOB/B) – ein Aufmaß oder Bautenstandsbericht hilft.
- Sicherheitseinbehalt
- Behält Ihr Auftraggeber einen Teil als Sicherheit für die Gewährleistung ein (§ 17 VOB/B), zahlt er zunächst weniger als den Rechnungsbetrag. Wir führen den Einbehalt gesondert; oft lässt er sich durch eine Bürgschaft ablösen.
- Bauabzugsteuer und Reverse Charge
- Ohne Freistellungsbescheinigung muss Ihr Auftraggeber 15 % einbehalten (§ 48 EStG). Bei Bauleistungen an Bauunternehmen schuldet oft der Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Beides klären wir beim Start.
- Nachträge und Mängel
- Nachträge kaufen wir an, wenn sie beauftragt sind. Macht Ihr Auftraggeber Mängel geltend, wirken diese Einwendungen auch uns gegenüber – für die Richtigkeit der Rechnung stehen Sie ein, auch beim echten Factoring.
Was wir ankaufen – und was nicht.
Klar geregelt- Schlussrechnungen mit Abnahmeprotokoll oder Fertigstellungsmeldung
- Abschlagsrechnungen mit prüfbarem Leistungsnachweis
- Rechnungen an Privatkunden im Handwerk – mit den Besonderheiten des Verbraucherrechts, die wir für Sie beachten
- Rechnungen vor Leistungserbringung oder ohne Leistungsnachweis
Reverse Charge und Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer prüfen wir beim Start mit.
Vom Gespräch zur ersten Auszahlung.
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – danach meist 48 Stunden je Rechnung.
Was wir für den Start brauchen
Für das Angebot nichts. Für den Vertrag: ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Abnahmeprotokoll, Aufmaß oder Stundenzettel) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Hilfreich ist außerdem Ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer.
- 01
Erstgespräch
Sie sprechen mit Sören Georg oder Dirk Heumann aus unserem Vertrieb – telefonisch unter 0421 399 128 111, per Video oder vor Ort in Bremen.
- 02
Angebot
Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
- 03
Unterlagen
Ihre Offene-Posten-Liste, eine Musterrechnung mit Leistungsnachweis (Abnahmeprotokoll, Aufmaß oder Stundenzettel) und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Hilfreich ist außerdem Ihre Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer.
- 04
Vertrag und Einrichtung
Den Vertrag unterschreiben Sie digital. Wir prüfen Ihr Unternehmen und Ihre wichtigsten Kunden und richten Factoringrahmen und Limite ein – rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung.
- 05
Laufender Betrieb
Danach reichen Sie Rechnungen im LiquiditätsCockpit oder per E-Mail ein und erhalten das Geld meist innerhalb von 48 Stunden.
So funktioniert's im Film
Drei kurze Erklärfilme
Sprecherstimme und einzelne Bilder in diesen Filmen wurden mit KI erzeugt.
je Rechnung. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit, keine versteckten Kosten.
Typisch 2,99–3,6 % – je nach Volumen, Zahlungsziel und Bonität Ihrer Kunden.
Typischer Fall: Ausbaubetrieb mit Schlussrechnung
Ein Ausbaubetrieb mit zwölf Mitarbeitenden und rund 1,5 Mio. € Jahresumsatz stellt nach der Abnahme eine Schlussrechnung über 48.000 € an einen gewerblichen Bauträger. Nach VOB/B wird die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig – bei ausdrücklicher Vereinbarung bis zu 60 Tage.
| Rechnungsbetrag | 48.000 € |
| Zahlungseingang ohne Factoring | 30 bis 60 Tage nach Rechnungszugang |
| Factoringgebühr (typisch 2,99–3,6 %) | 1.435,20 bis 1.728 € |
| Auszahlung an Sie | 46.272 bis 46.564,80 € – meist innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung |
Ihre Gebühr hängt von Volumen, Zahlungsziel und der Bonität Ihrer Kunden ab; Ihr konkretes Angebot rechnen wir innerhalb eines Werktags aus.
Lieber persönlich? · · Kostenlose Liquiditätsanalyse
BeispielrechnungWas kostet Sie Warten?Drei Kosten, die offene Rechnungen verursachen – mit Ihren eigenen Zahlen.
Beispielrechnung mit Ihren Annahmen – keine Beratung und keine Zusage. Zum ehrlichen Vergleich: Factoring kostet bei diesem Volumen typischerweise – im Monat (2,99–3,6 % je Rechnung).
Sicher. Seit 2014.


Das sagen unsere Kunden
4,1★★★★bei Google · alle Bewertungen„Wir sind seit der Gründung unseres Unternehmens Kunde bei der RHD und könnten uns keinen besseren Partner vorstellen. Ohne die Unterstützung der RHD wäre unser Wachstum in dieser Form nicht möglich gewesen. … Die Zusammenarbeit ist stets transparent, persönlich und äußerst professionell.“
„Das Team arbeitet professionell, zuverlässig und ist bei Problemlösungen stets flexibel und hilfsbereit. Besonders schätzen wir, dass Auszahlungen immer zuverlässig und im vereinbarten Zeitraum erfolgen.“
„Wir arbeiten seit April 2025 mit RHD zusammen. Die Umstellung bei unseren Kunden hat ein paar Tage gedauert, aber wir bekommen nun sehr schnell über RHD unser Geld, auch wenn wir lange Zahlungsziele mit unsere Kunden vereinbart haben.“
BaFin-ID 10143044 · BaK-Nr. 143044 · Registriert als Inkassodienstleister nach § 10 RDG
Häufige Fragen.
Factoring für Bau und Handwerk – die wichtigsten Antworten, kurz und klar.
Von Gunnar Neumahr, Vorstand der RHD Rechnungsstelle AG · Stand 27. September 2026
Kaufen Sie Abschlagsrechnungen an?
Ja, wenn die Teilleistung nachweisbar erbracht und die Rechnung prüfbar ist.
Geht Factoring auch mit Privatkunden?
Im Handwerk ja. Wir kaufen auch Rechnungen an Privatkunden an und beachten dabei das Verbraucherrecht.
Wie lange dauert der Start?
Rechnen Sie mit etwa 10 Werktagen bis zur ersten Auszahlung – so gründlich prüfen wir. Danach zahlen wir meist innerhalb von 48 Stunden aus.
Was passiert, wenn mein Auftraggeber Mängel rügt?
Dann klären wir den Einwand gemeinsam: Wir informieren Sie, Sie nehmen Stellung oder bessern nach. Solange der Einwand besteht, ist die Forderung angreifbar – für die Richtigkeit Ihrer Rechnung stehen Sie ein, auch beim echten Factoring. Wird Ihr Auftraggeber dagegen zahlungsunfähig, tragen wir den Ausfall im Rahmen seines Limits.
Brauche ich eine Freigabe meiner Hausbank?
Wenn Ihre Bank eine Globalzession hat, erfasst sie meist auch Ihre Kundenforderungen. Für die Rechnungen, die Sie an uns verkaufen, braucht es dann eine Freigabe der Bank. Wir unterstützen Sie dabei.
Kann ich Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verkaufen?
Ja. Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber zahlen sicher, oft aber nach langen Prüfwegen. Ihnen gegenüber ist die Abtretung auch bei einem vertraglichen Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB).
Bereit für mehr Liquidität?
Ihr Angebot innerhalb eines Werktags.
Mo–Do 8–17 Uhr · Fr 8–14 Uhr
info@rhd-bremen.de · Zentrale 0421 399 128 100
RHD Rechnungsstelle AG · Am Wall 96–98 · 28195 Bremen
Büro ab 26.10.2026: Auf der Muggenburg 8, 28217 Bremen